Fahrgastrechte
Entschädigung bei Verspätung
Wichtige Änderung seit Juni 2023
Seit dem 7. Juni 2023 gelten neue EU-Fahrgastrechte-Verordnungen. Die Deutsche Bahn muss keine Entschädigung zahlen, wenn Verspätungen durch "außergewöhnliche Umstände" wie Unwetter, medizinische Notfälle oder andere Ausnahmeereignisse verursacht werden.
Entschädigung bei Zugverspätungen
25% Entschädigung
Bei Verspätung ab 60 Minuten
Sie erhalten 25% des Ticketpreises zurück, wenn Ihr Zug mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommt.
50% Entschädigung
Bei Verspätung ab 120 Minuten
Sie erhalten 50% des Ticketpreises zurück, wenn Ihr Zug mindestens 120 Minuten (2 Stunden) verspätet ankommt.
Mindestschwelle beachten
Entschädigungen unter 4 EUR werden aufgrund der gesetzlichen Mindestschwelle nicht ausgezahlt.
Wie beantragen Sie Ihre Entschädigung?
Digitale Antragstellung
1. Über Ihr DB Kundenkonto
Wenn Sie Ihr Ticket über Ihr Kundenkonto auf bahn.de gekauft haben:
- • Melden Sie sich in Ihrem Konto an
- • Wählen Sie die betroffene Reise aus
- • Klicken Sie unter dem Reiter "Fahrgastrechte" auf "Entschädigung beantragen"
2. Über die Bestellungssuche
Für digital gekaufte Tickets, die nicht in Ihrem Konto gespeichert sind:
- • Nutzen Sie die Bestellungssuche mit Ihrer Bestellnummer und Ihrem Nachnamen
- • Füllen Sie das Online-Formular aus
Herkömmlicher Weg
Füllen Sie das Fahrgastrechte-Formular aus und senden Sie es an das DB Service-Center. Das Formular erhalten Sie an Bahnhöfen oder können es von der DB Website herunterladen.
Weitere Fahrgastrechte
Reiseabbruch/Nichtantritt
Bei Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen können Sie Ihre Reise nicht antreten oder abbrechen und erhalten den vollständigen Ticketpreis erstattet.
Zusätzliche Kosten
Entstehen Ihnen durch Verspätungen oder Ausfälle zusätzliche Kosten (z.B. Übernachtung, alternative Beförderung), können Sie diese zusammen mit Ihrem regulären Fahrgastrechte-Antrag geltend machen.
Alternative Beförderung
Informiert die Deutsche Bahn Sie nicht innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt über Fortsetzungsmöglichkeiten, dürfen Sie andere Züge, Busse oder Regionalverkehr nutzen.
Deutschland-Ticket Inhaber
Deutschland-Ticket Inhaber erhalten 1,50 EUR Entschädigung pro Verspätungsfall ab 60 Minuten im Nahverkehr. Fernverkehrsnutzung wird nicht erstattet.
Fristen und wichtige Hinweise
Antragsfristen
- • EU-Verordnung: Beschwerden müssen binnen 3 Monaten eingereicht werden
- • Deutsche Bahn: Akzeptiert Anträge bis zu 12 Monate nach dem Vorfall
- • Empfehlung: Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich
Außergewöhnliche Umstände (keine Entschädigung)
- • Unwetter, Sturm, schwere Regenfälle
- • Medizinische Notfälle
- • Streiks bei Dritten
- • Andere Ausnahmeereignisse außerhalb der DB Kontrolle
Häufig gestellte Fragen zu Fahrgastrechten
Bekomme ich bei jedem Zugausfall eine Entschädigung?
Nein, seit Juni 2023 zahlt die DB keine Entschädigung mehr, wenn der Ausfall durch "außergewöhnliche Umstände" wie Unwetter oder medizinische Notfälle verursacht wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung kann je nach Komplexität des Falls zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Bei digitalen Anträgen über das DB Kundenkonto geht es meist schneller.
Was passiert bei Anschlusszügen, die ich wegen Verspätung verpasse?
Verpassen Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlusszug, wird die Gesamtverspätung am Zielbahnhof berechnet. Entsprechend erhalten Sie bei 60+ Minuten 25% oder bei 120+ Minuten 50% Entschädigung.
Kann ich bei einer 30-minütigen Verspätung bereits eine Entschädigung verlangen?
Nein, Entschädigungen gibt es erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof. Für kürzere Verspätungen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.